Die neue Corona-Schutzverordnung die am 28.05.2021 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist, lässt erste Lockerungen im Bereich des Mannschaftssport unter freien Himmel zu.
Da der Kreis Gütersloh noch eine vergleichsweise hohe Inzidenzrate zwischen 50,1 bis 100 ausweist, gelten für uns aktuell die Grundsätze der Stufe 3 aus der CoronaSchVO NRW.
Nachfolgend fassen wir unsere Verhaltens- und Hygienregeln zusammen, unter deren Einhaltung wir den Trainingsbetrieb ab dem 31.05.2021 wieder aufnehmen weden:
Verhaltens- und Grundregeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbestrieb im Jugendbereich
Jugendmannschaften dürfen in Gruppen von höchstens 25 Kindern bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen den normalen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.
Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Jugendvorstand vorgelegt werden
Die zeitgleiche Nutzung einer Platzhälfte von zwei Mannschaften ist nicht gestattet. Hierzu werden jeder Mannschaft im Vorfeld genaue Trainingszeiten für die Nutzung des Haupt- oder Trainingsplatzes sowie der Spielfeldhälfte eingeteilt. Die Nutzung außerhalb des festgelegten Zeiten ist nicht möglich. Zwischen den Mannschaften muss immer ein Abstand von 5,00 m bestehen
Es gibt keine Umkleide- oder Duschmöglichkeiten im Sportheim, da dies für die gesamte Dauer während und nach dem Trainingsbetrieb verschlossen bleibt
Die Toilettennutzung ist über die Außentoilette möglich. Hierzu muss von jedem Übungsleiter/in vor und nach der Trainingseinheit kontrolliert werden, ob ausreichend Desinfektionsmittel auf der Toilette vorhanden sind und die Tür auf- und abgeschlossen werden
Eltern die Ihre Kinder zum Training bringen (sowie alle Personen über 14 Jahren) sind verpflichtet beim Betreten des Sportgelände Medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) zu tragen. Während der Trainingseinheiten sollen die Eltern außerhalb des Sportplatz, vorzugsweise im Auto oder auf dem Parkplatz warten, sodass Ansammlungen an der Seitenlinie vermieden werden. Generell gilt auf dem Sportgelände ein Mindestabstand von 1,5 m
Nach Abschluss der Trainingseinheit ist das Sportgelände unverzüglich zu verlassen
Verhaltens- und Grundregeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbestrieb im Seniorenbereich
Der Trainingsbetrieb der Seniorenmannschaften wird ab dem 31.05.2021 unter freien Himmel auf dem Sportgelände der Druffeler SG unter nachfolgenden Voraussetzungen gestattet:
- Seniorenmannschaften dürfen in Gruppen von höchstens 25 Personen (inkl. Trainer / Betreuer) den kontaktlosen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen
Der Trainingsbetrieb ist aktuell ausschließlich auf kontaktlosen Sport beschränkt (Inzidenzstufe 3, 50,1 - 100). Während der Einheiten ist somit immer ein Mindestabstand von 5,00 m untereinander einzuhalten
Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Vorstand vorgelegt werden
Die zeitgleiche Nutzung von zwei Mannschaften auf einem Platz ist nicht gestattet. Hierzu werden jeder Mannschaft im Vorfeld genaue Trainingszeiten für die Nutzung des Haupt- oder Trainingsplatzes sowie der Spielfeldhälfte eingeteilt. Die Nutzung außerhalb des festgelegten Zeiten ist nicht möglich
Es gibt keine Umkleide- oder Duschmöglichkeiten im Sportheim, da dies für die gesamte Dauer während und nach dem Trainingsbetrieb verschlossen bleibt
Die Toilettennutzung ist über die Außentoilette möglich. Hierzu muss von jedem Übungsleiter/in vor und nach der Trainingseinheit kontrolliert werden, ob ausreichend Desinfektionsmittel auf der Toilette vorhanden sind und die Tür auf- und abgeschlossen werden
Beim Betreten und Verlassen des Sportgelände sind Medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) zu tragen. Die Masken dürfen nur während der Trainingseinheit abgenommen werden
Nach Abschluss der Trainingseinheit ist das Sportgelände unverzüglich zu verlassen
Allgemeine Verhaltens- und Gesundheitsregeln:
- Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf freiwilliger Basis und ist von jedem Teilnehmer/innen aus Eigenverantwortung zu treffen. Mit der Teilnahme am Trainingsbetrieb verpflichten sich die Teilnehmer/innen zur Einhaltung der Verhaltensregeln der Druffeler SG
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, darf die Person nicht am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen und muss zu Hause bleiben bzw. sollte einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Das Gleiche gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen
- Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt darf die betreffende Person mindestens 21 Tage nicht am Trainings- / Spielbetrieb teilnehmen
- Fühlen sich Trainer/innen bzw. Spieler/innen sich aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training, Spiel oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten
- Bei Verdachtsfällen einer Erkrankung sind unverzüglich die Trainer/innen zu informieren, damit die betroffenen Spieler/innen die an einer gemeinsamen Trainingseinheit/Spiel teilgenommen haben informiert werden können
- Desinfektionsmittel sind im Eingangsbereich der Kabinen verfügbar
- Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen
- Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld
- Kein Abklatschen und In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln
- Abstand von 1,5 m Metern bei Ansprachen und Besprechungen
- Trainer/innen informieren die Mannschaften regelmäßig über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.